Stellungnahme der BI Lebensraum Vorpommern eV zur UVP des Vorhabens
„Durchführung der Baggerarbeiten zur Ermöglichung des Wassertransports zum Außenhafen in Świnoujście“
Legende: Planvorhaben: Fahrrinne mit Ankergebiet, K-Ankergebiet Nr. 4, Kilometrierung der Fahrrinne, Klappfelder, möglicher Wirkbereich des Planvorhabens, Polnisches Küstenmeer, Isobathen, Wassertiefe [m]
Das Vorhaben führt temporär (Bauphase) und langfristig zu massiven Eingriffen und unabsehbaren Folgen für das Ökosystem der Ostsee, insbesondere für die Küstengewässer mit ihren geschützten Natura 2000 Gebieten vor Usedom und Wollin.
Die Ostsee, insbesondere die Küstengewässer der Pommerschen Bucht, werden durch dieses Vorhaben und die damit verbundenen kumulativen Effekte weiterer existierender und geplanter Vorhaben (LNG-Hafen, Bau des Tiefenwasser-Containerhafen mit der vorgesehenen Kapazitätserweiterung, geplante Öl- und Gasförderung in den Küstengewässern vor Wollin und Usedom) nachhaltig geschädigt.
Das sensible Ökosystem, die marine Flora und Fauna sowie die Wasserqualität werden langfristig Schaden nehmen. Für die beiden Inseln, deren Identität und Attraktivität so eng mit einer intakten Meeresumwelt verbunden ist, ist diese Entwicklung eine Katastrophe.
Das Vorhaben mit seinen grenzübergreifenden Auswirkungen weist die folgenden massiven Verschlechterungen des ökologischen Zustands der Pommerschen Bucht aus, die aus naturschutzrechtlicher Sicht eine Durchführung des Vorhabens nicht zulassen:
- Schadstoffe, Lärm, Licht, Verwirbelungen undTrübungen durch den erhöhten Schiffsverkehrs mit Auswirkungen auf die Avifauna und den Benthos, insbesondere durch Schiffe der MEGA-Klasse
- Auswirkungen von Gefahrensituationen (e.g. Havarien, Störfälle)
- Belastung der Wasserqualität durch Schadstoffe im Aushub
- Schädigungen durch Räumung von Munitionsvorkommen, evtl. Sprengung mit Auswirkungen auf die Avifauna und den Benthos (z.B. Lärmschädigungen der Schweinswale)
- Wirkungen durch Boden- und Sedimententnahmen bei der Baggerung in Hinblick auf Gewässertrübungen, Erschütterungen,
- Freisetzung von Nähr- und Schadstoffen durch die Baggerungen
- Veränderung der Seebodenmorphologie und der Sedimentzusammensetzung
- Veränderung der Sedimentdynamik, der Strömungs-, Salzgehalts- und Temperaturverhältnisse
- Wirkungen der Unterhaltungsbaggerungen ähnlich den der baubedingten Wirkungen
- Deutlich größere Umweltauswirkungen durch die neue Ostzufahrt im Vergleich zur Nordzufahrt.
Wirkraum
Die direkt betroffenen Flächen sind die Fahrrinne mit 3750 ha und die beiden Deponien mit 18.000 ha. Der Störbereich durch die neue Fahrrinne beträgt mindestens 37.500 ha. und beeinflußt mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete (NATURA 2000).
Die größten Schäden entstehen in den polnischen NATURA 2000 Schutzgebieten. Diese massive Verschlechterung des ökologischen Zustands dieser Schutzgebiete in polnischen Gewässern der Ostsee hat große Auswirkungen weit über die polnischen Grenzen hinaus. Diese Effekte werden durch den der deutschen Seite vorliegenden ESPOO Bericht nicht erfasst.
Verletzung des EU-Umweltrechts
Die Aufteilung des Vorhabens Containerhafen in mehrere unabhängige UVP-Verfahren (seeseitig und landseitig) widerspricht dem europäischem Umweltrecht. Kumulative Effekte in den Umweltauswirkungen werden so nicht ausreichend berücksichtigt.
Umweltauswirkungen der neuen Fahrrinne
Der Bau der neuen Zufahrt wird zu einer deutlichen Beeinträchtigung der ökologischen Situation entlang der Fahrrinne und der Deponien führen.
In dem ESPOO-Bericht wird der zu erwartende Schiffsverkehr als zu gering abgeschätzt. Es wird immer angenommen, dass die Schiffe fast vollständig entladen werden, was unrealistisch ist. Bei realistischeren Annahmen, ergeben sich ca. 1600 Anläufe (statt 936) im Jahr. Die daraus folgenden Umweltbelastungen und möglichen Störfälle fallen also im Bericht als viel zu gering aus.
Die vorhandenen, großräumig vorkommenden benthischen Habitate und ihre Fauna werden durch Überbauung, Vertiefung, dauerhafte Unterhaltung, Schadstoffeintrag und reduzierten Wasseraustausch dauerhaft geschädigt. In den betroffenen Natura 2000 Schutzgebieten wird es zu großflächigen und intensiven Beeinträchtigungen kommen, die zu einem vollständigen Lebensraumverlust im aquatischen Milieu führen.
In dem betroffenen Wirkraum kommt es voraussichtlich auf ca. 22.000 ha (Deponien ca. 18.000 ha, Fahrrinne ca. 3.750 ha) durch die Verklappung von Baggergut zu einer temporären Beeinträchtigung der benthischen Gemeinschaften und Lebensräume; durch die Verklappung von Material aus der Unterhaltungsbaggerung wird die Beeinträchtigung auf Teilflächen dauerhaft.
Durch den Schiffsverkehr im Bereich der Ostansteuerung kommt es im Bereich der artspezifisch unterschiedlich breiten Störkorridore (bis zu 2,5 km nach jeder Seite) trotz der vorhandenen Vorbelastung zu einer starken Abnahme der ökologischen Funktion dieser Flächen für v.a. den Schweinswal und die Avifauna; das Vorhaben liegt innerhalb von Naturschutzgebieten.
Tourismus
Das geplante Vorhaben mit seinen schwerwiegenden ökologischen Auswirkungen wird die Lebensqualität der Einwohner der Inseln Wollin und Usedom verschlechtern, den Insel-Tourismus beschädigen und damit ein wirtschaftliches Desaster für unsere Region erzeugen. Jahr für Jahr ziehen die Inseln hunderttausende Besucher an, die ihre einzigartigen weitläufigen Strände und unberührten Naturlandschaften suchen. Menschen kommen nicht nach Usedom oder Wollin, um sich hier in Industrielandschaften zu erholen, sondern eine intakte Naturlandschaft möglichst entspannt genießen zu können.
Im Einzelnen
- Schiffsverkehr/Anläufe werden unrealistisch gering (Schiffe werden im Szenarion fast vollständig entladen) angegeben (um einen Faktor 1,7 zu gering beim angenommen Szenario).
- Die Störfälle durch den erhöhten Schiffsverkehrs in der Bau- und Betriebphase werden unterschätzt.
- Störfälle im Zusammenhang mit dem benachbarten LNG-Hafen werden nicht betrachtet.
- Mögliche Schädigungen des Trinkwasserleiters für Usedom durch 17m tiefen Aushub.
- Die Umweltauswirkungen durch die Erhaltungsbaggerungen der Fahrrinne alle 4-5 Jahre werden vernachlässigt
- Die Freisetzung von Schadstoffen in den Sedimenten durch die Baggerungen und die damit verbundenen zusätzlichen ökologischen Schäden werden nicht betrachtet. Untersuchungen zu Thallium fehlen.
- Die Auswirkungen der Munitionsbelastung und deren Entsorgung werden unrealistisch abgeschätzt.
- Zu erwartende kumulative Effekte des geplanten Ausbaus des Containerhafens mit Wellenbrecher-Insel und zwei weiterenTerminals (Baggerungen, Errichtung, Schiffsverkehr) werden nicht betrachtet.
- Die verwendeten Bewertungsmaßstäbe zu den möglichen Auswirkungen sind viel zu optimistisch und führen zu dazu, dass die Auswirkungen deutlich unterschätzt werden. Es werden groundsätzlich keine irreversiblen Schäden angenommen.
- Die Wirkradien der Auswirkungen in der Bau- und Betriebsphase sind unrealistisch zu klein angenommen.
Abschließend stellen wir fest, dass das Vorhaben – entgegen der gesetzlichen Vorgaben - zu einer deutlichen Verschlechterung des ökologischen Zustands der Naturschutzgebiete und insgesamt der ganzen Pommerschen Bucht führt und damit die gesetzlichen Umweltauflagen nicht erfüllt.
Vor dem Hintergrund einer fehlenden Rentabilitätsanalyse des Hafens (Baukosten, Konkurrenzsituation mit Danzig), fehlenden Bedarfs (keine Containerschiffahrtsgesellschaft sieht eine Notwendigkeit für einen weiteren Tiefenwasser-Containerhafen) ist das Vorhaben unwirtschaftlich.
Generell ist der Containerhafen überdimensioniert. Die aktuelle Strategie der Containerschiffahrtsgesellschaften verzichtet auf Schiffe der MEGA-Klasse und wird die Ostseehäfen nur noch mit Feeder-Schiffen (max. 2000 TEU) mit viel geringerem Tiefgang versorgen.
Dr. Rainer Sauerwein, 16. Juni 2026
Vorstand der BI Lebensraum Vorpommern
